Ab dem 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz erhöht. Für Unternehmen ist es wichtig, dies bereits jetzt zu berücksichtigen, um sich vorzubereiten und die ERP- und Buchhaltungssysteme richtig anzupassen.
Warum werden die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz erhöht?
Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze soll der langfristige Fortbestand des Steuersystems in der Schweiz gesichert werden, indem es an das sich ständig verändernde wirtschaftliche Ökosystem angepasst wird.
Die Schweiz hat eine Reform der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Grundpfeiler der Altersvorsorge in der Schweiz) auf den Weg gebracht.
Im September 2022 haben Volk und Stände die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze angenommen, um die Finanzierung der AHV zu sichern.
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten dieser Reform, die AHV 21 genannt wird, auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Ab diesem Datum werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:
Aktuelle Sätze (gültig bis 31. Dezember 2023) | Neue Sätze (gültig ab 1. Januar 2024) | |
Normalsatz | 7,7% | 8,1% |
Reduzierter Satz | 2,5% | 2,6% |
Sondersatz | 3,7% | 3,8% |
🚨 Beachten Sie, dass einige Leistungen, die 2023 in Rechnung gestellt werden, bereits jetzt die künftigen Mehrwertsteuersätze enthalten müssen.
Wie wird der Mehrwertsteuersatz ermittelt?
Unabhängig vom anzuwendenden Mehrwertsteuersatz entsteht die Mehrwertsteuerschuld zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder des Zahlungseingangs für die Leistung.
In der Schweiz werden die Mehrwertsteuersätze in 3 Gruppen eingeteilt:
- Normalsatz: Wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet.
- Reduzierter Satz: Betrifft bestimmte Kategorien von Gütern, z. B. Lebensmittel, Zeitungen, Bücher sowie medizinische Dienstleistungen.
- Sondersatz: Wird auf Beherbergungsleistungen angewandt.
Um festzustellen, ob die erbrachte Leistung dem alten oder dem neuen Steuersatz unterliegt, müssen Sie nicht das Datum der Rechnungsstellung oder des Zahlungseingangs berücksichtigen, sondern das Datum, an dem die Leistung tatsächlich bereitgestellt oder realisiert wird.
Generell gilt, dass Dienstleistungen oder Leistungen, die bis zum 3. Dezember 2023 erbracht werden, den alten Steuersätzen unterliegen. Dienstleistungen oder Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 erbracht werden, unterliegen den neuen Steuersätzen.
Wie wird die Umsatzsteuer für regelmäßig wiederkehrende Leistungen berechnet?
Bei wiederkehrenden Leistungen kann sich die Änderung der Mehrwertsteuersätze bereits 2023 auf Ihre Buchhaltung auswirken, z. B. bei folgenden Leistungen:
- Jahresverträge oder langfristige Verträge
- Abonnements (darunter SBB-Fahrscheine)
Denn auch wenn es sich um langfristige Leistungen handelt, muss man davon ausgehen, dass sie in zwei verschiedenen Jahresabschnitten erbracht werden; sie müssen also jeweils zu den geltenden Sätzen in Rechnung gestellt werden.
Beispiel: Wenn ein Unternehmen am 1. Juni 2023 einen jährlichen Wartungsvertrag abschließt, muss die Rechnung auf die Jahre 2023 und 2024 mit den beiden geltenden Steuersätzen aufgeteilt werden.
🚨 Falls die Rechnung die Daten der Leistungen und die anwendbaren Sätze nicht eindeutig ausweist, unterliegt die gesamte Leistung dem höchsten Mehrwertsteuersatz.
Wir empfehlen Ihnen, besonders auf Leistungen zu achten, die im Jahr 2023 in Rechnung gestellt werden, aber 2023 und 2024 umfassen. Für eine konforme Verwaltung der Umsatzsteuer müssen Sie diese Leistungen nämlich kategorisieren, um den anwendbaren Steuersatz zu bestimmen.
Entwicklung der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz: Wie kann man sich optimal vorbereiten?
Die Veränderung von Mehrwertsteuersätzen hat direkte Auswirkungen auf die Buchhaltung und das Finanzmanagement von Unternehmen.
Wir von N2F empfehlen Ihnen, diese steuerlichen Änderungen rechtzeitig vorzubereiten! Planen sie ein Update Ihre Buchhaltungssysteme ein (ERP, Fakturierungssystem) und sehen Sie eine Übergangszeit vor, um die Konformität Ihrer Mehrwertsteuererklärungen zu gewährleisten.
Kein Stress, wenn Sie N2F für das Management Ihrer Spesenrechnungen verwenden; wir haben eine Aktualisierung unserer Lösung geplant, die die neuen Sätze berücksichtigt. Der Smart Scan erkennt den auf der Quittung oder der Rechnung angegebenen Satz und die Einspeisung in die Buchhaltung erfolgt weiterhin automatisch.
Beachten Sie, dass diese Änderungen nicht nur die Mehrwertsteuersätze betreffen, sondern auch die Sätze der Nettosteuerschuld der Unternehmen und die Steuer auf Akquisitionen.
Sie möchten mehr erfahren? Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung!