Kennen Sie schon die Vorteile des D-Tickets? Ganz gleich wie groß Ihr Unternehmen ist, können Sie mit dem Deutschlandticket Ihren Angestellten ein starkes Extra bieten – im Berufsleben, bei Geschäftsreisen oder auch privat. Mit dem Deutschland-Ticket können Sie und Ihre Mitarbeiter für 49 im Monat unkompliziert in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV reisen.

Es gibt gute Gründe, warum Sie das Ticket in Ihrem Unternehmen einsetzen sollten. Zum einen entfällt dadurch der lästige Kauf von Fahrtkarten beim täglichen Pendeln oder bei Geschäftsreisen, zum anderen vereinfacht es aber auch die Reisekostenabrechnung.
Erfahren Sie, was Sie beachten sollten, wenn Sie das 49-Euro-Ticket als Jobticket für Ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellen möchten, und wie die Reisekostenabrechnung für Sie durch die Umstellung auf den papierlosen Prozess noch schneller und sicherer wird.

Wo das 49-Euro-Ticket gilt

Das Deutschland-Ticket gilt seit Mai 2023 im ganzen Land im ÖPNV. Dazu zählen U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Trambahnen, Stadt- und Regionalbusse, RE, RB, IRE und Fähren.

Das 49-Euro-Ticket gilt aber nicht in Fernverkehrs-Zügen wie ICE, IC oder EC, die durch die DB Fernverkehr AG oder andere Fernverkehrsanbieter wie etwa FlixTrain betrieben werden.
Auch in manchen Regional Express-Zügen (RE) der DB Fernverkehr AG wird das Deutschland-Ticket auf bestimmten Strecken nicht anerkannt. Fahrten in der ersten Klasse sind ebenfalls ausgenommen.


Das Ticket ist mit dem Fernverkehr kombinierbar, wenn für die Strecke im Fernverkehr eine separate Fahrkarte gelöst wird. Darüber hinaus können einige grenznahe Städte im europäischen Ausland mit dem 49-Euro-Ticket angefahren werden. Das kann bei internationalen Geschäftsreisen vorteilhaft sein.

Wo man das Deutschland-Ticket erwerben kann

Sie können das Ticket über verschiedene Apps oder die Internetseite der Deutschen Bahn sowie bei den regionalen Verkehrsunternehmen erhalten. Es kann aber nicht an Fahrkartenautomaten gekauft werden.

Das Ticket gibt es als Chipkarte, Handyticket und bis zum Ende des Jahres in Papierform mit QR-Code.

Das Deutschland-Ticket gibt es nur im Abonnement

Das Ticket gibt es nur als monatliches Abo. Es kann auch im Verlauf eines Monats erworben werden, aber fast überall müssen für den restlichen Zeitraum bis zum Monatsende die vollen 49 € bezahlt werden.

Ausnahmen gibt es bei der S-Bahn München und beim Tarifverbund Stuttgart: der erste Vertragsmonat wird nur anteilig berechnet, wenn das Abo mindestens im Folgemonat beibehalten wird.

Das Abo verlängert sich automatisch und kann zum 10. eines Monats für den Folgemonat gekündigt werden. Darauf sollten auch Kunden achten, wenn sie das Abo nur für einen Monat nutzen wollen. Kündigen kann man im jeweiligen Abo-Portal.

Mit einem Preis von 49 € ist das Ticket günstiger als viele bisherige Abos in deutschen Großräumen, was die Fahrtkosten zum Beispiel bei Geschäftsreisen deutlich senken kann.
Falls Kunden bereits ein anderes Abo für den Nahverkehr haben, können sie wechseln, wenn das Deutschland-Ticket für sie billiger ist.

Das 49-Euro-Ticket als Jobticket

Die Bundesregierung hat ausdrücklich vorgesehen, dass Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen.

Das Jobticket ist eine Monats- oder Jahresfahrkarte für den ÖPNV, die Unternehmen beim regionalen Verkehrsbetrieb erwerben und ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen können.
Arbeitnehmer sollen damit zum Umstieg auf Bahn und Bus bewegt werden. Das Ticket vereinfacht auch das Management ihrer Geschäftsreisen.

Das D-Ticket als Jobticket ist für Mitarbeiter und Firmen vorteilhaft

Jobtickets sind bei vielen Arbeitnehmern beliebt, da sie auch in der Freizeit und an Wochenenden gültig sind. Falls ein Unternehmen die Fahrtkosten sogar voll übernimmt oder einen Fahrtkostenzuschuss leistet, ist das Jobticket ein zusätzlicher Anreiz für zukünftige Mitarbeiter, sich für das Unternehmen zu entscheiden.

Auch Unternehmen können von Vorteilen durch die Bereitstellung des Jobtickets profitieren. Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers für Fahrten der Arbeitnehmer mit dem ÖPNV werden nämlich steuerlich begünstigt.


Das Jobticket oder ein Fahrtkostenzuschuss zum Ticket kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und ist damit steuer- und sozialabgabenfrei, falls es sich um ein Ticket für den ÖPNV handelt und falls es zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn bezahlt wird. Die monatliche Freigrenze von 44 € gilt dabei nur bei einem Sachbezug und nicht bei einem Barzuschuss.


Wenn Firmen mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises zahlen, gewähren Bund und Länder bis zum 31. Dezember 2024 zusätzlich fünf Prozent Abschlag auf den Ausgabepreis.
Der Arbeitgeber muss aber dokumentieren, dass er für seine Mitarbeiter Jobtickets gekauft oder bezuschusst hat, wenn er diese als Betriebsausgaben geltend machen will.
Falls Ihre Mitarbeiter bereits ein Abonnement oder ein Jobticket-Abo besitzen, müssen sie meist nicht selbst aktiv werden. Das jeweilige Abo-Center informiert seine Kunden über die weiteren Schritte. Diese können dann entscheiden, ob sie ihr aktuelles Abo behalten möchten oder zum oft viel günstigeren 49-Euro-Ticket wechseln.

Digitale Reisekostenabrechungen sparen Zeit und bringen mehr Kontrolle

Sie möchten Ihren Mitarbeitern das 49-Euro-Ticket als Jobticket anbieten? Durch die Umstellung auf die papierlose Verwaltung von Reisen machen Sie das mühsame und zeitaufwendige Management von Fahrtkosten einfacher und effizienter. So behalten Sie die Übersicht und sparen Zeit.

Hoher Zeitgewinn

Eine Software für die Verwaltung von Spesenabrechnungen wie N2F kann die Bearbeitungszeit von Reisekosten um das Vierfache verkürzen. Das Spesenmanagement wird viel einfacher:

  • Für Mitarbeiter: Sie fotografieren ihre Belege einfach mit ihrer Spesenabrechnungs-App. Diese erkennt und extrahiert automatisch alle wichtigen Daten in weniger als einer Sekunde.
  • Für Manager: Sie werden informiert, sobald die digitalen Reisekosten eingereicht wurden, und müssen sie nur noch validieren, ablehnen oder den Mitarbeiter auffordern, sie zu ändern.
  • Für Finanzteams: Wichtige Informationen können leicht geprüft werden. Auch die Umsatzsteuer wird berechnet. Die Spesenabrechnungs-Software ist direkt mit der Buchhaltungssoftware verbunden, um alle Exporte durchzuführen. Durch eine Bankverbindung können Ausgaben zeitnah an die Mitarbeiter rückerstattet werden.

Das Management digitaler Reisekosten war noch nie so mühelos!

Mehr Sicherheit beim Spesen-Management

N2F integriert auch eine auf dem Markt einzigartige Funktion: die prädiktive Überprüfung. Ausgaben werden automatisch klassifiziert und verdächtige Ausgaben überprüft. Bei Anomalien wird der Verantwortliche informiert.
Die Software ermöglicht es Ihnen auch, Ihre Spesenabrechnung im laufenden Monat zu verwalten, um die übliche Hektik am Monatsende zu vermeiden. Das Ergebnis: erhebliche Zeitersparnis, ein besserer Überblick über die Ausgaben und ein geringeres Betrugsrisiko.

Klare Reisekostenrichtlinien

Die Software ermöglicht es Ihnen, alle Einstellungen genau zu konfigurieren:

Belegverwaltung und pauschale Reisekosten werden in einem einzigen Tool kombiniert. So wird das gesamte Management von Spesen zum Beispiel für Geschäftsreisen für alle Beteiligten viel transparenter.

Optimierter Prüf-Workflow

Der Prüfprozess der digitalen Reisekosten passt sich an Ihr Unternehmen an und ist komplett konfigurierbar. Manager und Finanzteams werden informiert, sobald Belege eingereicht werden.
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